Unser Verein

 

Mitgliedschaft
 Wer kann bei uns Mitglied werden?
kampfkunstschule eisheuer - landshut, Miyajima

Mitglied kann jede/r unbescholtene Bürger/in werden.

Das Mindestalter für Kinder ist 8 Jahre; ein Höchstalter gibt es nicht.

Grundsätzlich gilt für alle Altersgruppen:

Der Aufenthalt in der Kampfkunstschule Eisheuer soll - trotz hartem Training - Spaß machen und sinnvoll gestaltet werden können. Dies bedeutet nicht nur, dass Ihnen unsere fachliche Qualifikation zusagen muß, dies bedeutet auch, dass Sie zu uns passen sollen! Um dies zu „checken“, muß sich jede/r an Mitgliedschaft Interessierte erst mindestens einem - selbstverständlich unverbindlichen - Probetraining unterziehen, bevor die Aufnahmeformalitäten erledigt werden können.

Auch dann sind wir nicht an jede/r/m interessiert:

„Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich nicht wegen Körperverletzung oder ähnlicher Delikte vorbestraft bin, sowie dass derzeit auch kein Verfahren wegen Delikte dieser Art gegen mich anhängig ist. Des weiteren verpflichte ich mich, Fähigkeiten und Kenntnisse, die ich während meiner Ausbildung in der Kampfkunstschule Eisheuer erworben habe, außerhalb des Dojo nur im äußersten Notfall (§§32-34 - Notfall und Notstand -) anzuwenden.“

Wer diesen Passus aus unserem Aufnahmeformular nicht vorbehaltlos unterzeichnen kann, hat bei uns kein Glück!